Aus Nutzer:innen- und aus SEO-Sicht ist eine barrierefreie Website für alle Unternehmen relevant. Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für Websites nicht nur ein Zeichen von Inklusion und Kund:innenfreundlichkeit sein, sondern auch gesetzlich verpflichtend. Denn dann tritt das Gesetz zur Barrierefreiheit (BFSG) in Kraft. Somit ist es notwendig, dass alle neu auf den Markt gebrachten Produkte sowie erbrachte Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sind. Diese Entwicklung stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Sie bietet jedoch auch die Möglichkeit, die eigene Zielgruppe zu erweitern und sich als fortschrittliches Unternehmen zu positionieren. Was bedeutet die neue Gesetzeslage? Für wen gilt diese Pflicht? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, zeigen konkrete Maßnahmen auf, wie Websites barrierefrei gestaltet werden können und bringen Licht ins Dunkel.

Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis:

Warum muss das Internet barrierefrei sein?

Das Internet ist ein zentraler Bestandteil unseres täglichen Lebens. Für viele Menschen mit Behinderungen stellt es jedoch eine Herausforderung dar, wenn Websites nicht entsprechend gestaltet sind. Durch barrierefreie Websites wird sichergestellt, dass jede:r Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen hat, was zur Förderung der Inklusion und Chancengleichheit beiträgt.

Aktion Mensch und Google haben in Zusammenarbeit mit der Stiftung Pfennigparade und der Beratungsagentur BITV-Consult eine Studie durchgeführt. Dabei wurde die Barrierefreiheit der meistbesuchten Onlineshops in Deutschland überprüft. Die Erkenntnis: 75 % der untersuchten Shops waren nicht barrierefrei. Die meisten Websites haben also in Sachen Barrierefreiheit noch Verbesserungspotenzial.

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Was Barrierefreiheit im Webdesign bedeutet

Zukünftig müssen Websites so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen, wie z. B. Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder motorischen Einschränkungen, genutzt werden können.

Dabei steht die Barrierefreiheit nicht im Widerspruch zu SEO und UX – im Gegenteil: sie kann den Erfolg der Website in vielerlei Hinsicht vorantreiben. Die Verwendung von klarer und einfacher Sprache, eine korrekte h-Überschriftenstruktur und die Verfügbarkeit von Textalternativen zu Bildern sind nur ein kleiner Auszug des Anforderungskatalogs. Dieser richtet sich nach dem WCAG („Web Content Accessibility Guidelines“) und der EU-Norm EN 301 549.

Das Ziel ist, dass die Website für die große Mehrheit der Menschen mit Behinderung folgende Prinzipien erfüllt:

  • Wahrnehmbar: Websitebesucher:innen müssen die Informationen und Elemente der Website wahrnehmen können.
  • Bedienbar: Das Navigieren durch die Seite muss möglich und die Elemente müssen bedienbar sein.
  • Verständlich: Infos und die Bedienung der Website müssen einfach zu verstehen sein.
  • Robust: Inhalte müssen von mehreren Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Barrierearm vs. Barrierefrei

Im Kontext der digitalen Barrierefreiheit liest man häufig die beiden Begriffe „barrierearm“ und „barrierefrei“. Beide beziehen sich auf die Zugänglichkeit von Websites. Doch worin liegt der Unterschied?

Barrierefrei (Accessibility oder Accessibility-First):

Barrierefreiheit (Accessibility) bedeutet, Webseiten und digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen leicht zugänglich sind. Dies beinhaltet beispielsweise, dass sie von Screenreadern vorgelesen, dass Texte vergrößert werden können oder dass alternative Texte für Bilder zur Verfügung stehen.

Barrierearm (Usability oder Usability-First):

Barrierearme Websites zielen darauf ab, eine benutzerfreundliche Erfahrung für die breite Mehrheit der Nutzer:innen zu bieten. Dabei werden jedoch die speziellen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen wie barrierefreie Websites nicht so umfassend berücksichtigt.

Gesetzliche Bestimmungen zur barrierefreien Website ab 2025

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind die international festgelegten Standards für die Zugänglichkeit im Web, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C) und seiner Web Accessibility Initiative (WAI). Diese Standards bieten eine Richtschnur für alle, die Webinhalte kreieren, von Redakteur:innen bis zu Entwickler:innen.

Obwohl die WAI-Richtlinien keine gesetzlichen Vorschriften sind, bilden sie oft die Basis für nationale Regelungen wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland.

Das Deutsche Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), aktiv seit 2002, verlangt, dass Online-Dienste barrierefrei gestaltet werden. Die BITV 2.0, die auf den WCAG beruht, wurde konzipiert, um Informationstechnologie für Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen zugänglich zu machen. Diese Regelung gilt vorrangig für öffentliche Webseiten des Bundes, jedoch können auch private und kommerzielle Webseiten von einer Orientierung an den WCAG profitieren, um ihre Zugänglichkeit zu verbessern.

Mit der EU-Richtlinie 2016/2102, eingeführt 2016, wurde der barrierefreie Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vorgeschrieben. EU-Mitgliedsstaaten hatten bis 2018 Zeit, diese Vorgaben umzusetzen, was auch zu einer Aktualisierung der BITV 2.0 führte. Seitdem müssen alle Webinhalte sowie Office-Dokumente und PDFs barrierefrei sein, und für mobile Apps, die nicht webbasiert sind, wurde die Frist zur Barrierefreiheit bis Ende Juni 2021 gesetzt. Ab 2025 wird durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFSG) ein einheitlicher Standard für die Zugänglichkeit von Dienstleistungen und Produkten online eingeführt.

Anforderungen an eine barrierefreie Website

Im §3 des Deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sind dauerhafte als auch temporäre Barrieren festgelegt. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an eine barrierefreie Website:

Technisch: Inhalte sollten für assistive Technologien zugänglich sein. Dies schließt die Bereitstellung von Untertiteln, Alternativtexten für Bilder und die Kompatibilität mit verschiedenen Browsern ein. Die Website soll auch auf älteren oder rein textbasierten Browsern funktionieren. Außerdem sollen alle audiovisuellen Medien auch für Personen ohne funktionierende Lautsprecher zugänglich sein.

Visuell: Unterschiedliche Grade von Sehbehinderungen können durch die Gestaltung kontrastreicher Inhalte berücksichtigt werden. Dadurch können Personen mit Farbsehschwächen oder vorübergehenden Sehbeeinträchtigungen, wie entzündeten Augen, die Website nutzen.

Auditiv: Einbindung alternativer Kommunikationsmöglichkeiten für taube oder schwerhörige Menschen mithilfe von Texttranskriptionen und Gebärdensprachvideos.

Motorisch: Die Website soll so gestaltet sein, dass sie auch von Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit leicht navigiert werden kann, zum Beispiel durch die Unterstützung von Tastaturkürzeln und die Vermeidung von komplizierten Interaktionselementen, die feinmotorische Bewegungen erfordern. Im Idealfall ist die Website komplett ohne Maus bedienbar.

Mit diesen digitalen Tools testen Sie Ihre Website

Wir haben eine Reihe an Tools zusammengestellt, mit denen die Barrierefreiheit von Websites analysiert werden kann:

Google Lighthouse

Die Lighthouse-Bewertung für Barrierefreiheit ist ein gewichteter Durchschnitt aller Prüfungen zur Barrierefreiheit. Der automatisierte Test überprüft die „Accessibility Essentials“ wie Kontraste, Schriftgröße, Labels, Touch Targets oder Alt-Text. Die Browsererweiterung Headingsmap bietet einen sehr guten Überblick über die Überschriften und die gesamte Struktur einer Webseite.

WAVE (Web Accessability Evaluation Tool)

Die WAVE-Toolbar ermöglicht es, tiefgreifende Einblicke in die Barrierefreiheit von Website zu gewinnen. Im Fokus stehen dabei grafische Elemente, weniger die Bedienbarkeit der Website. Um die Überprüfung durchzuführen, besuchen Sie das Online-Tool, geben Sie die URL Ihrer Webseite ein, und starten Sie den Test. Die Ergebnisse werden anschließend direkt auf Ihrer geprüften Webseite mithilfe von Symbolen dargestellt.

Kontrast-Checker

Die Lesbarkeit der Texte, Verlinkungen und Buttons hängt stark von einem angemessenen Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben ab. Mit diesem Tool können Sie die Kontraste auf Ihrer Webseite überprüfen:

Screenreader-Check

Menschen mit Sehbehinderung sind auf Screenreader angewiesen. Mit diesen beiden Tools können Sie Ihre Website auf Sprachbedienung überprüfen:

Alternativ können Sie sich einen Screenreader (z.B. von NVDA) herunterladen und sich Ihre Website vorlesen lassen.

Wer braucht eine barrierefreie Website?

Lange waren nur die öffentlichen Stellen des Bundes zur barrierefreien Gestaltung ihrer Website verpflichtet. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird die Barrierefreiheit neben öffentlichen auch für privatwirtschaftliche Unternehmen relevant. Vor allem die Erweiterung auf den Bereich „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ bewirkt signifikante Veränderungen für zahlreiche Firmen. Jeder Onlineshop-Betreiber muss sich nun zwangsläufig mit den geänderten rechtlichen Bedingungen auseinandersetzen. Ausnahmen gibt es momentan nur für Kleinstunternehmen.

Barrierefreie Websites bringen alle Unternehmen voran

Aus Nutzer:innen- und aus SEO-Sicht ist eine barrierefreie Website für alle Unternehmen relevant. Ab dem 28. Juni 2025 müssen jedoch verpflichtend alle neu auf den Markt gebrachten Produkte sowie erbrachte Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein.

Zu den Produkten zählen beispielsweise Computer, Tablets, Smartphones, internetfähige Fernsehgeräte, E-Book-Reader, verschiedene Arten von Automaten (inklusive Geld- und Ticketautomaten) sowie Router.

Im Bereich der Dienstleistungen fallen unter das Gesetz der Personenverkehr, Telefon- und Messenger-Services sowie Angebote im E-Commerce. Darüber hinaus müssen viele Webangebote, insbesondere Online-Shops, aber auch andere Online-Dienste wie Kontaktformulare und Terminbuchungsfunktionen, die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass eine barrierefreie Website relevant ist für:

  • Unternehmen, die einen Online-Shop betreiben (eine Form von eCommerce)
  • Unternehmen, die physische Produkte wie Dienstleistungen anbieten. Wichtig: Die Möglichkeit, einen Beratungstermin zu vereinbaren, reicht bereits aus.

Was passiert, wenn Website-Betreiber der Pflicht nicht nachkommen?

Wenn eine Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass ein Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, wird zunächst eine Aufforderung zur Herstellung der Barrierefreiheit erteilt. Bei wiederholtem Ignorieren dieser Aufforderungen kann die Behörde die Einstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen, bis die Anforderungen erfüllt sind. Zudem können Bußgelder von mehreren tausend Euro verhängt werden. Eine Marktüberwachungsbehörde kann sowohl eigeninitiativ als auch auf Aufforderung von Verbraucher:innen oder Verbänden tätig werden.

Barrierefreie Website erstellen lassen

In der heutigen Zeit, in der immer mehr Informationen online verfügbar sind, wird die Zugänglichkeit von Websites immer wichtiger. Die Erstellung barrierefreier Websites ist jedoch eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Sie erfordert Kenntnisse über verschiedene Standards, die bei der Gestaltung einer barrierefreien Website beachtet werden sollten. Eine klare Trennung von Inhalt, Struktur und Design ist dabei sehr nützlich und bildet eine wichtige Basis für die Zugänglichkeit einer Website.

Wir von marmato verstehen, dass der Prozess zur Erreichung einer barrierefreien Website für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen kann. Es ist jedoch wichtig, dass Sie nicht in Panik verfallen. Als Ihre Full-Service-Agentur begleiten wir Sie auf dem Weg, Ihre Website barrierefrei zu gestalten.

Mit uns haben Sie Expert:innen an Ihrer Seite, die nicht nur über das notwendige Fachwissen, sondern auch über die Erfahrung verfügen, Ihre Website effektiv und effizient barrierefrei zu gestalten. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Zielgruppe zugeschnitten sind.

Mit unserer Unterstützung können Sie sich darauf verlassen, dass Sie die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht nur erfüllen, sondern auch eine Website schaffen, die allen Besucher:innen das bestmögliche Erlebnis bietet. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine inklusive digitale Zukunft zu gestalten.

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Über den Autor

SEO aus Leidenschaft! Die Möglichkeiten der Suchmaschinenoptimierung scheinen (fast) unendlich zu sein. Das darf ich als Projektmanagerin bei marmato jeden Tag aufs Neue erfahren. Mit meinen Blogbeiträgen möchte ich unseren Lesern die vielfältige Welt der Suchmaschinenoptimierung näherbringen.
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